Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement


In der Landeshauptstadt Schwerin erfolgt die Koordination des gesamten Genehmigungsverfahrens von Veranstaltungen über ein zentrales Veranstaltungsmanagement.

Von dort werden die Anträge an die zuständigen Fachdienste und -bereiche weitergegeben.
Anmeldepflichtig sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge nach § 14 des Versammlungsgesetzes.

Die Anmeldung ist spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Fachdienst Ordnungs der Landeshauptstadt Schwerin einzureichen.

Standort


Stadtverwaltung Schwerin - Stadthaus

Am Packhof 2-6 19053 Schwerin Tel.:  49 0385545-2410 E-Mail: jbiastoch@schwerin.de

Servicezeiten


Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr   und  - Uhr



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