Leistungsbeschreibung


In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer - von der IHK bescheinigter - Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprung einer Ware.

Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.

Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch bei Ihrer IHK einreichen.

Die Registrierung für das elektronische Verfahren erfolgt bei der zuständigen IHK, nach schriftlicher Benennung eines Administrators durch das Unternehmen und die Übermittlung eines Registrierungscodes durch die IHK an das Unternehmen.

Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:

  • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
  • Ursprungszeugnisse einer anderen IHK oder eines anderen Landes
  • Ursprungszeugnis Form A  (aus Entwicklungsländern) wird sukzessiv abgelöst durch die REX-Erklärung
  • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen
  • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-Freihandelsabkommen
  • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
  • IHK-Erklärung für den nichtpräferenziellen Warenursprung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Welche Gebühren fallen an?


Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührentarif der zuständigen IHK erhoben (siehe Rechtsgrundlagen). 

Rechtsgrundlage


Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Anträge / Formulare


Formularsatz für das schriftliches Verfahren:  siehe Link Ihrer zuständigen IHK *

Ursprungszeugnis – Antrag auf Ausstellung mit eingedruckter UZ-Nummer / Original mit eingedruckter UZ-Nummer / Durchschrift (kann mit eingedruckte UZ-Nummer sein oder diese muss vom Antrag/Original übernommen werden)           

Onlineverfahren:

Ursprungszeugnis – ohne eingedruckter UZ-Nummer / Durchschrift – ohne eingedruckter UZ-Nummer (wird vom Programm erzeugt)

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein