Leistungsbeschreibung


Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte. 

  • Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet. 
  • Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden. 
  • Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen. 
  • Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung  bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). 
  • Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

In der Landeshauptstadt Schwerin erfolgt die Koordination des gesamten Genehmigungsverfahrens von Veranstaltungen über ein zentrales Veranstaltungsmanagement. Von dort werden die Anträge an die zuständigen Fachdienste und -bereiche weitergegeben. Anmeldepflichtig sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge nach § 14 des Versammlungsgesetzes. Die Anmeldung ist spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Fachdienst Ordnungs der Landeshauptstadt Schwerin einzureichen.

Wollen Sie eine öffentliche Veranstaltung in Schwerin durchführen? Dann müssen Sie diese bei der Stadt Schwerin anmelden.

Wir sind zentraler Ansprechpartner für die Durchführung von Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Schwerin und fungieren als erste Kontaktstelle für Veranstalter und Behörden in der Stadtverwaltung Schwerin.


In unserer Geschäftsstelle geht Ihr Online-Antrag für die geplante Veranstaltungen ein. Wir übernehmen dann für Sie die Koordinierung des gesamten behördlichen Genehmigungsverfahrens für Ihre Veranstaltung. Dabei beziehen wir die relevanten Fachbereiche und Institutionen, wie z.B. die Fachdienste Verkehr, Umwelt, Naturschutz und Lebensmittelüberwachung, sowie Polizei, Feuerwehr und Ordnungsdienst mit ein.

An wen muss ich mich wenden?


Zuständig für die Antragsbearbeitung in M-V ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Führungszeugnis 
  • Gewerbezentralregisterauszug 
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

  • Sondernutzungserlaubnis

Welche Gebühren fallen an?


Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt in M-V 72,00 - 2.374,00 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

Anträge / Formulare


Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Herr Heiko Stolp
  • Sachbearbeiter/in Frau Jeannine Biastoch