Leistungsbeschreibung


Das Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (AFBG) bietet die Möglichkeit, die berufliche Fortbildung durch den Besuch von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen finanziell zu unterstützen. Die Förderung bezieht sich grundsätzlich auf alle Berufsbereiche (einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe) und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt oder als Fernunterricht). Die Antragsteller dürfen in der Regel noch nicht für eine berufliche Qualifikation nach diesem Gesetz gefördert worden sein, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist und über keine berufliche Qualifikation verfügen, die nach ihrer Wertigkeit über dem angestrebten Fortbildungsabschluss liegt (z. B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze des zu fördernden Personenkreises besteht nicht.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird ein Maßnahmebeitrag unabhängig vom Einkommen und Vermögen anteilig als Zuschuss und zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.

Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten - abhängig vom Einkommen und Vermögen des Maßnahmeteilnehmers beziehungsweise dem Einkommen seines Ehegatten - monatlich zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt, der ebenfalls anteilig als Zuschuss und zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt wird.

Für Alleinerziehende wird ein Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung als Zuschuss gewährt.

Die Dauer der Fortbildung ist für eine Fortbildung in Vollzeit auf 24 Monate und für eine Fortbildung in Teilzeit auf 48 Monate begrenzt.

An wen muss ich mich wenden?


Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Formblätter des Antragsverfahrens
  • Nachweis über ein eigenes Einkommen und Vermögen sowie über das Einkommen des Ehegatten (nur bei Vollzeitmaßnahmen)

Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Das Meister-BAföG bietet über den Darlehensteilerlass einen Anreiz für potenzielle Existenzgründer, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen. 
In der Regel werden Aufstiegsfortbildungen gefördert, die im Inland, aber auch solche, die ganz oder teilweise im EU-Ausland stattfinden und aufgrund von Kooperationsvereinbarungen zwischen den in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständigen Stellen durchgeführt werden. Dazu zählen Lehrgänge, die außer auf ein deutsches auch auf ein entsprechendes Ausbildungsziel eines anderen EU-Mitgliedstaates vorbereiten.
Gebührenfreie Info-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: 0800/6223634

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Michell Hoyer