Leistungsbeschreibung


Sie möchten ein Bauvorhaben umsetzen? Dann wissen Sie, dass Sie bei vielen Belangen direkt Fachdienst Bauen vorstellig werden müssen oder zumindest mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Kontakt stehen sollten.
Was ist aber, wenn Sie gar nicht vor Ort sind oder erkrankt sind, wenn dringende Termine anstehen? In diesem Fall sollten Sie sich nach einer anderen Lösung umsehen. Eine Vollmacht für Bauangelegenheiten kann dann in Frage kommen und bietet für Sie die Gelegenheit, dritte Personen damit zu beauftragen. Mit einer solchen Vollmacht sind Sie somit immer gut ausgestattet.

In Frage kommt eine Vollmacht für Bauangelegenheiten zum Beispiel in diesen Fällen. Sie:

  • sind erkrankt oder körperlich beeinträchtigt
  • haben aus verschiedenen Gründen keine Zeit
  • sind nicht vor Ort
  • sind beruflich stark beansprucht

Es gibt keine Vorgaben, für wen Sie eine Vollmacht für Bauanangelegenheiten erteilen können. Es ist ratsam, eine Person auszusuchen, der Sie vertrauen. Beispielsweise ein Ehepartner, nähere Verwandte, eigene Kinder, enge Freunde können für die Vollmacht in Betracht kommen.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Jana Greve