Leistungsbeschreibung


Mit einer Vollmacht berechtigt der Vollmachtgeber einen Dritten, ihn in einer bestimmten Angelegenheit nach außen zu vertreten.

Die Architektenvollmacht regelt, inwieweit der Architekt für den Bauherrn bindende Erklärungen abgeben kann.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Jana Greve