Leistungsbeschreibung


Der Petitionsausschuss ist die zentrale Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag, um Sorgen, Nöte und Anregungen an das Parlament heranzutragen.

Über die Internetplattform können Sie Petitionen auf elektronischem Wege unter Verwendung eines Web-Formular einreichen. Dabei besteht die Möglichkeit zu unterscheiden, ob eine Petition mit der Bitte um Veröffentlichung oder ohne eine solche Bitte eingereicht wird.

Zudem können Sie sich über die vom Ausschuss auf der Plattform veröffentlichten Petitionen informieren, diese elektronisch mitzeichnen oder in Foren diskutieren.

Bereits ohne Registrierung (als „Gast“) können Sie alle auf der Internetplattform veröffentlichten Petitionen und die Forenbeiträge hierzu lesen und Petitionen ohne Veröffentlichungswunsch einreichen; bei abgeschlossenen Verfahren finden Sie auch Informationen über die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zu den Petitionen sowie die jeweilige Begründung des Ausschusses.

Voraussetzungen


Wenn Sie eine Petition elektronisch zur Veröffentlichung einreichen, mitzeichnen oder mitdiskutieren möchten, erfordert dies einmalig Ihre Registrierung; nachfolgend genügt die Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort. 

Rechtsgrundlage


Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier.