Leistungsbeschreibung


Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

An wen muss ich mich wenden?


Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

Welche Gebühren fallen an?


entsprechend der Satzung der Gemeinde

30,- Euro je Hausnummernvergabe. Wird die gleichzeitige Vergabe von Hausnummern für ein Reihenhaus beantragt, werden einmalig 30,- Euro erhoben.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Kerstin Dobbrick