Leistungsbeschreibung


Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

An wen muss ich mich wenden?


Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • bisheriger Bewohnerparkausweis
  • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Gebühren für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises betragen 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr, zuzüglich etwaiger Auslagen für Postversand und ähnliches.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in BürgerBüro