Leistungsbeschreibung


Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern.

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes. Für die einzelnen Renten gelten unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Hinweise, inwieweit die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind, können der regelmäßig vom Rentenversicherungsträger übersandten Renteninformation entnommen werden.

Die Rentenversicherungsträger unterhalten Auskunfts- und Beratungsstellen. Es besteht die Möglichkeit, sich dort zu möglichen Rentenansprüchen beraten zu lassen. Von diesen werden auch die entsprechenden Antragsvordrucke bereitgehalten, Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen gegeben sowie die Anträge entgegengenommen. Auch bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) können Anträge gestellt werden. Diese Stellen sind dann verpflichtet, den Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die für die Rentenantragstellung notwendigen Urkunden und Versicherungsunterlagen können bei dem Rentenversicherungsträger und den Auskunfts- und Beratungsstellen erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Von einer rechtzeitigen Rentenantragstellung hängt der Rentenbeginn ab. Um einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente zu erreichen, sollte ein Antrag drei Monate vor dem Erreichen des Rentenalters gestellt werden.