Leistungsbeschreibung


Es gibt Personen, Gruppen, Organisationen, Unternehmen und sogar ganze Länder bzw. Staaten, an die Zahlungen sowie der An- und Verkauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen verboten sind. Zu finden sind diese auf den sogenannten Sanktionslisten bzw. Embargolisten. Wer dort aufgelistet ist, gegen den wurden von der Europäischen Union oder anderen Ländern bestimmte wirtschaftliche oder rechtliche Strafen verhängt. 

 

Die Liste zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter, etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf den Sanktionslisten geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf den Sanktionslisten geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.