Leistungsbeschreibung


Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Es wird von der Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, jeweils ggf. in Verbindung mit Patientenverfügungen, geführt.

Die Registrierung dient dazu, dass im Vorsorgefall die Vorsorgeurkunde auch gefunden wird. Wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, dann bestellt das Betreuungsgericht für sie einen Betreuer. Das gilt nur dann nicht, wenn die betroffene Person einen Vorsorgebevollmächtigten benannt hat, der ihre Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann wie ein Betreuer. Die Vorsorgevollmacht und die im Zentralen Vorsorgeregister vorgenommene Registrierung schafft daher bei Krankheit oder im Alter Sicherheit, dass in hilfloser Lage die Betreuung durch Personen des Vertrauens stattfindet.

Falls Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung errichtet haben, können Sie diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn Sie im Ernstfall gefunden wird.

Die registrierten Angaben können von Betreuungsgerichten im Ernstfall rund um die Uhr über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Wenn der Vorsorgefall sehr plötzlich eintritt und Sie sich nicht mehr äußern können, kann das Betreuungsgericht so klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt und - wenn Sie dazu Angaben gemacht haben - wo die Urkunde aufbewahrt wird. So kann verhindert werden, dass eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird.

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie folgende Daten elektronisch registrieren lassen:

  • Daten des Vollmachtgebers beziehungsweise des Verfügenden
  • Daten des Bevollmächtigten beziehungsweise des vorgeschlagenen Betreuers
  • Datum, an dem die Urkunde errichtet wurde
  • Aufbewahrungsort der Urkunde
  • Angaben, zu welchem Zweck die Vollmacht erteilt beziehungsweise die Betreuungsverfügung verfasst wurde
  • Angaben über besondere Anordnungen und Wünsche, hierzu zählt auch, ob zusätzlich eine Patientenverfügung verfasst wurde

Beachten Sie dabei, dass das Zentrale Vorsorgeregister nicht das Schriftstück (auch nicht die Kopie) verwahrt, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung enthalten ist.

Sie erhalten bei einer Neueintragung zusätzlich zur Eintragungsbestätigung eine persönliche ZVR-Card. Auf dieser Karte können Sie den Namen des Vollmachtgebers sowie Namen und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen notieren.

Die Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister können Sie jederzeit ändern, ergänzen oder löschen lassen.

Für institutionelle Nutzer des Registers (zum Beispiel beim Zentralen Vorsorgeregister registrierte Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden) gelten besondere Konditionen für Registrierungen beim Zentralen Vorsorgeregister. Haben Sie Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beispielsweise von einem Notar beurkunden lassen, kann dieser sie auch registrieren lassen. Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet Ihnen zusätzlich zu der Beurkundungsgebühr nur die niedrigere Registrierungsgebühr weiter.

Verfahrensablauf


Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister können Sie selbst online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie die Registrierung online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters und folgen Sie den Anweisungen
  • Nachdem Sie online den Antrag auf Registrierung gestellt haben, sendet Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister ein Datenkontrollblatt und eine Rechnung zu. Aus dem Datenkontrollblatt können Sie die einzutragenden Daten ersehen und noch gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vornehmen 
  • Wenn Sie die anfallende Gebühr bezahlt haben, wird Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert und das zuständige Betreuungsgericht kann Einsicht nehmen 
  • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung und die ZVR-Card 

Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten: 

  • Laden Sie das Formular für Privatpersonen online herunter und drucken Sie es aus
  • Füllen Sie den Vordruck aus, fügen Sie bei Bedarf das Zusatzformular hinzu und senden Sie die Antragsunterlagen an das Zentrale Vorsorgeregister
  • Nachdem Sie schriftlich den Antrag auf Registrierung gestellt haben, sendet Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister ein Datenkontrollblatt und eine Rechnung zu. Aus dem Datenkontrollblatt können Sie die einzutragenden Daten ersehen und noch gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vornehmen 
  • Wenn Sie die anfallende Gebühr bezahlt haben, wird Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert und das zuständige Betreuungsgericht kann Einsicht nehmen 
  • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung und die ZVR-Card

Hinweis: Wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei einem Notar beurkunden oder beglaubigen lassen, dann kann dieser für Sie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts, Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde errichten, die beim Zentralen Vorsorgeregister als sogenannter institutioneller Nutzer registriert sind.

Voraussetzungen


Sie müssen eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung erstellt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bei mehreren Bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Betreuern: Zusatzblatt Bevollmächtigte oder Betreuer für Privatpersonen

Welche Gebühren fallen an?


  • Bei Registrierung durch Privatmelder
    • EUR 13,00 - 18,50 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
    • EUR 2,50 - 3,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten
       
  • Bei Registrierung durch Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und -behörden
    • EUR 8,50 - 16,00 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
    • EUR 2,50 - 3,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten

Bearbeitungsdauer


1 Werktag bei Online-Antrag