Bauantrag - Genehmigungsfreistellung für Wohnbebauungen in B-Plangebieten anzeigen
Bauantrag - Genehmigungsfreistellung für Wohnbebauungen in B-Plangebieten anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wohngebäude, sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, Nebengebäude und Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben können im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ohne Baugenehmigung errichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht verlangt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder eine vorläufige Untersagung nach dem Baugesetzbuch beantragt hat.
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:
Stadtteil | Ansprechpartner/in | Telefonnummer | |
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Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen | Frau Menzel | 0385 545-2500 | kmenzel@schwerin.de |
Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow | Frau Börger | 0385 545-2553 | aboerger@schwerin.de |
Krebsförden, Görries, Wüstmark | Frau Wöstenberg | 0385 545-2552 | awoestenberg@schwerin.de |
Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt | Frau Henneberg | 0385-545-2563 | khenneberg@schwerin.de |
Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt | Frau Peters | 0385 545-2556 | apeters@schwerin.de |
Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz | Frau Neetzow | 0385 545-2566 | aneetzow@schwerin.de |
An wen muss ich mich wenden?
Die erforderlichen Unterlagen sind bei der Gemeinde einzureichen.
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
untere Bauaufsichtsbehörde (Fachgruppe Bauordnung) im Fachdienst Bauen und Denkmalpflege der Landeshauptstadt Schwerin
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Unterlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung erforderlich sind, sind bei der Gemeinde einzureichen. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.
Welche Gebühren fallen an?
eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde
Anträge / Formulare
Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauantragsformulars „Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“.
Was sollte ich noch wissen?
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
Der Bauherr kann im Bauantrags-Formular erklären, dass sein Antrag an die Gemeinde im Falle der Weiterleitung in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als Bauantrag zu werten ist.
Kontakt
Fachgruppe BauordnungAnsprechpartner
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Herr Steffen Güll
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Börger
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Anke Neetzow
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Anke Peters
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Kristina Henneberg
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Karin Menzel