Leistungsbeschreibung


Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.

An wen muss ich mich wenden?


Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Welche Gebühren fallen an?


  • 5 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?


  • keine

Rechtsgrundlage


§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Anträge / Formulare


  • Formulare: keine 

(Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)

  • Onlineverfahren möglich: nein (siehe auch unter „Hinweise")
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Was sollte ich noch wissen?


Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in BürgerBüro