Wahlen - Als Wahlhelfer melden /bewerben
Leistungsbeschreibung
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
- Wahlhelfer werden von der Wahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin berufen.
Am Wahltag werden Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
Wahlhelfer werden von der Gemeindewahlbehörde (Amtsvorsteher oder Bürgermeister) bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.
An wen muss ich mich wenden?
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Dezernat III – Wirtschaft, Bauen und Ordnung
Wahlbehörde – Koordinator Wahlen
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Fax: +49 385 545-1749
Kreis,- und Gemeindewahlleiter
Herrn Bernd Nottebaum
Tel.: +49 385 545-2401
E-Mail: bnottebaum@schwerin.de
Zimmer: 6.013 Aufzug B
stellv. Kreis,- und Gemeindewahlleiter/Koordinator Wahlen
Herrn Steffen Liebknecht
Tel.: 49 385 545-1715
E-Mail: sliebknecht@schwerin.de
Zimmer: 6.008 Aufzug B
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.
Anträge / Formulare
Wahlhelfer-Anmeldung: kein Formular vorhanden
Bürger*innen melden sich in der Regel telefonisch nach öffentlichem Aufruf.
Was sollte ich noch wissen?
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.
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