Leistungsbeschreibung


Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Bioabfälle können Sie folgendermaßen entsorgen:

  • durch Eigenkompostierung oder
  • in einer separaten Biotonne

An wen muss ich mich wenden?


Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Der öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße. Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670

  • Zusätzliche Informationen finden Sie im Ratgeber für ein Sauberes Schwerin

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?


Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Für die Biotonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?


Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • Die Entleerung erfolgt - außer in den Großwohnanlagen - alle 2 Wochen.
  • Die Bereitstellung der Behälter erfolgt bei vorliegender Neuanmeldung beim beauftragten Dritten nach 2 Arbeitstagen;  bei Veränderungen nach 
    5 Arbeitstagen.

Rechtsgrundlage


Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin

Anträge / Formulare


Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Für die Beantragung reicht eine formlose schriftliche Bestellung des Grundstückseigentümers beim Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin SDS (Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin) - Abteilung Abfall und Straße.

  • SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen
    Schwerin,
    Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
    Eckdrift 43 – 45
    19061 Schwerin

Wenn Sie eine Bioabfalltonne an-, ab- oder ummelden möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice der SAS GmbH oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Bestellung.

  • Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH
    Ludwigsluster Chaussee 72
    19061 Schwerin

    Telefon: 0385 5770-0
    Telefax: 0385 5770-111
    service@sas-schwerin.de