Leistungsbeschreibung


Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft aber, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und Abständsflächen und Abstände nach § 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit diese durch eine Baugenehmigung entfallen.

Die Beschränkung des Prüfprogrammes führt dazu, dass die Bauherren und die am Bau Beteiligten die Verantwortung dafür tragen, dass ihr Bauvorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:

Stadtteil Ansprechpartner/in Telefonnummer E-Mail
Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen Frau Menzel 0385 545-2500 kmenzel@schwerin.de
Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow Frau Börger 0385 545-2553 aboerger@schwerin.de
Krebsförden, Görries, Wüstmark Frau Wöstenberg 0385 545-2552 awoestenberg@schwerin.de
Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt Frau Henneberg 0385-545-2563 khenneberg@schwerin.de
Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt Frau Peters 0385 545-2556 apeters@schwerin.de
Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz Frau Neetzow 0385 545-2566 aneetzow@schwerin.de

An wen muss ich mich wenden?


Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Welche Unterlagen werden benötigt?


Der Bauantrag ist unter Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauformulars:

„Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“

zu stellen.

Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.

Welche Gebühren fallen an?


  • mindestens 60,00 EUR
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags; Details siehe Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:

  • der Art des zu errichtenden Vorhabens
  • dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
  • einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Rechtsgrundlage


Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Kontaktpersonen

  • Technische/r Sachbearbeiter/in Frau Anke Neetzow
  • Technische/r Sachbearbeiter/in Frau Anke Peters
  • Technische/r Sachbearbeiter/in Frau Kristina Henneberg
  • Technische/r Sachbearbeiter/in Frau Karin Menzel