Bauantrag - Baugenehmigung (vereinfachtes Verfahren) beantragen
Bauantrag - Baugenehmigung (vereinfachtes Verfahren) beantragen
Leistungsbeschreibung
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft aber, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und Abständsflächen und Abstände nach § 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit diese durch eine Baugenehmigung entfallen.
Die Beschränkung des Prüfprogrammes führt dazu, dass die Bauherren und die am Bau Beteiligten die Verantwortung dafür tragen, dass ihr Bauvorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält.
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:
Stadtteil | Ansprechpartner/in | Telefonnummer | |
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Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen | Frau Menzel | 0385 545-2500 | kmenzel@schwerin.de |
Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow | Frau Börger | 0385 545-2553 | aboerger@schwerin.de |
Krebsförden, Görries, Wüstmark | Frau Wöstenberg | 0385 545-2552 | awoestenberg@schwerin.de |
Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt | Frau Henneberg | 0385-545-2563 | khenneberg@schwerin.de |
Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt | Frau Peters | 0385 545-2556 | apeters@schwerin.de |
Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz | Frau Neetzow | 0385 545-2566 | aneetzow@schwerin.de |
An wen muss ich mich wenden?
zuständige untere Bauaufsichtsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Bauantrag ist unter Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauformulars:
„Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“
zu stellen.
Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Baugenehmigung werden auf der Grundlage der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:
- der Art des zu errichtenden Vorhabens
- dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
- einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
Anträge / Formulare
Es ist das Bauformular „Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“ zu verwenden. Dieses ist abrufbar unter:
Kontakt
Fachgruppe BauordnungAnsprechpartner
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Herr Steffen Güll
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Börger
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Anke Neetzow
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Anke Peters
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Kristina Henneberg
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Karin Menzel