Bauantrag - Baugenehmigung beantragen
Bauantrag - Baugenehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Bevor ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben realisiert werden kann, muss eine Baugenehmigung vorliegen. Dazu ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag zu stellen. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und vom Entwurfsverfasser, die Bauvorlagen vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Die von Fachplanern erstellten Bauvorlagen müssen auch von diesen unterschrieben sein.
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben beantragt. Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, das durch ein weitgehend eingeschränktes Prüfprogramm charakterisiert ist (§ 63 LBauO MV) und dem "herkömmlichen" Baugenehmigungsverfahren ( §64 LBauO MV) für Bauvorhaben, die nicht vom vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bzw. von der Genehmigungsfreistellung (§ 62 LBauO MV) erfasst werden.
- Der Bauantrag muss vom Bauherrn und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (i.d.R. sind dies Architekten, Ingenieure) unterschrieben sein.
- Die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
- Die von Fachplanern erstellten Bauvorlagen müssen auch von diesen unterschrieben sein
Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:
Stadtteil | Ansprechpartner/in | Telefonnummer | |
---|---|---|---|
Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen | Frau Menzel | 0385 545-2500 | kmenzel@schwerin.de |
Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow | Frau Börger | 0385 545-2553 | aboerger@schwerin.de |
Krebsförden, Görries, Wüstmark | Frau Wöstenberg | 0385 545-2552 | awoestenberg@schwerin.de |
Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt | Frau Henneberg | 0385-545-2563 | khenneberg@schwerin.de |
Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt | Frau Peters | 0385 545-2556 | apeters@schwerin.de |
Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz | Frau Neetzow | 0385 545-2566 | aneetzow@schwerin.de |
An wen muss ich mich wenden?
zuständige untere Bauaufsichtsbehörde
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
untere Bauaufsichtsbehörde (Fachgruppe Bauordnung) im Fachdienst Bauen und Denkmalpflege der Landeshauptstadt Schwerin
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
- Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
- Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare zu stellen.
- Der Bauauntrag ist mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen), die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
- Einzelheiten zu den Bauvorlagen sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörde sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis,
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
-
Für Amtshandlungen der Bauaufsicht werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt in Mecklenburg-Vorpommern drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bau begonnen werden. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Spezieller Hinweis für Schwerin, Landeshauptstadt
- §§ 59, 68, 72, 73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO)
Kontakt
Fachgruppe BauordnungAnsprechpartner
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Herr Steffen Güll
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Börger
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Anke Neetzow
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Anke Peters
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Kristina Henneberg
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Technische/r Sachbearbeiter/in
Frau Karin Menzel