Leistungsbeschreibung


Für das Besteuerungsverfahren sind unterschiedliche Vordrucke für Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträge und Bescheinigungen erforderlich, die abhängig von den einzelnen Steuerarten sind.

Im Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes u. a. Software zur Übermittlung von Steuererklärungen entwickelt. Mit der ELSTER-Software haben Sie die Möglichkeit, Ihre Jahressteuererklärungen, die Steuer(vor-)anmeldungen und die Lohnsteuerbescheinigungen am PC zu erstellen und anschließend elektronisch an Ihr Finanzamt zu übermitteln.

Die neue Programmversion von ElsterFormular zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare (neben der Einkommensteuererklärung auch die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung) und zur elektronischen Übermittlung der Daten wird regelmäßig ab Mitte Januar kostenlos zum Download angeboten (hier). Darüber hinaus erhalten Sie das Programm ca. Ende Januar auch kostenlos auf CD-ROM in Ihrem Finanzamt oder Sie können ein kommerzielles Steuerberatungsprogramm im Handel erwerben.

Seit 2006 wird auf die Einreichung eines Papierausdrucks der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verzichtet, sofern Sie die Daten authentifiziert (mit Zertifikat) übermitteln. Hierfür müssen Sie sich über das ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de registrieren lassen. Im Anschluss daran erhalten Sie kostenlos das notwendige Zertifikat entweder auf Ihrem Rechner (Softwarezertifikat), auf dem ELSTER-Stick oder es wird bei Verwendung Ihrer Signaturkarte von dieser ausgelesen. Setzen Sie das Zertifikat bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten ein, ersetzt es Ihre Unterschrift und stellt eine Authentifizierung des Datenübermittlers sicher. Zusammen mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der in ElsterFormular integrierten Anlage EÜR (Einnahmen-/Überschuss-Rechnung) ermöglicht dieses Zertifikat in vielen Fällen die papierlose Steuererklärung. Die Abgabe im herkömmlichen Verfahren durch Einreichung eines Papierausdrucks ist aber weiterhin möglich.

Ihre Vorteile:

  • kürzere Bearbeitungszeit,
  • keine Übertragungsfehler im Finanzamt,
  • weniger Papier,
  • weitgehender Belegverzicht,
  • elektronische Bescheiddatenübermittlung,
  • Steuerberechnungsfunktion.

Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie hier.

Alternativ steht für Sie ein breites Angebot an Steuervordrucken zum Download zur Verfügung, die am PC ausgefüllt werden können.Daneben erhalten Sie die notwendigen Formulare in allen niedersächsischen Finanzämtern und bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros).

Verfahrensablauf


Sofern Sie die Daten authentifiziert (mit Zertifikat) übermitteln, wird auf die Einreichung eines Papierausdrucks der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verzichtet,. Hierfür müssen Sie sich unter www.elster.de  registrieren. Im Anschluss daran erhalten Sie kostenlos das notwendige Zertifikat entweder auf Ihrem Rechner (Softwarezertifikat), auf dem ELSTER-Stick oder es wird bei Verwendung Ihrer Signaturkarte von dieser ausgelesen. Setzen Sie das Zertifikat bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten ein, ersetzt es Ihre Unterschrift und stellt eine Authentifizierung des Datenübermittlers sicher. Seit 2014 können Sie am Belegabruf für die „Vorausgefüllte Steuererklärung“ teilnehmen. Die Steuerverwaltung stellt Ihnen auf Antrag alle elektronisch gespeicherten Mitteilungen (Kranken- und Pflegeversicherungsmitteilungen, Rentenbezugsmitteilungen, elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, Vorsorgeaufwendungen; Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen sowie Lohnersatzleistungen) zur Verfügung, die Sie unter www.elster.de abrufen und direkt in ihre Steuererklärung eintragen können. Die Möglichkeit des elektronischen Belegabrufs für die „Vorausgefüllte Steuererklärung“ ermöglichen zusammen mit dem Zertifikat in vielen Fällen die papierlose Steuererklärung.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für das Besteuerungsverfahren sind unterschiedliche Vordrucke für Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträge und Bescheinigungen erforderlich, die abhängig von den einzelnen Steuerarten sind.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen läuft jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres. Bei Land- und Forstwirten endet die Abgabefrist spätestens sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Diese Fristen können auf begründeten Antrag verlängert werden. Werden Sie von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe steuerlich beraten, müssen Sie in Hessen ihre Steuererklärungen erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgeben. Wird eine Einkommensteuererklärung nicht oder verspätet abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Einkommensteuer und, falls erforderlich, Zwangsgelder festsetzen.