Leistungsbeschreibung


Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, zum Beispiel nachts oder an Sonn-und Feiertagen.

Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Die Aufstellungen der Apothekennotdienste werden online über die jeweiligen zuständigen Stellen oder in lokalen Medien veröffentlicht. Zusätzlich gibt es eine kostenlose bundesweite Hotline.

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommen ist in Mecklenburg-Vorpommern die zuständige Behörde für die Organisation dieser Dienstbereitschaft.

Auf der Internetseite stellt die Landesapothekerkammer unter dem Oberbegriff „ Apothekennottienst“ einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung.

Die Aufstellung der Notdienstbereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.

Was sollte ich noch wissen?


Informationen zum Apothekennotdienst in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie von der zuständigen Behörde, der Landesapothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Zusätzlich kann über die kostenlose, Bundesweite Hotline: 0800-00 22833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragt werden.

Für den Fall, dass eine notdienstbereite Apotheke nicht erreichbar ist bzw. den Notdienst nicht versieht, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Landesapothekerkammer schriftlich unter genauer Angabe der Apotheke, des Tages und der Uhrzeit einzureichen. Das Nichtversehen des Notdienstes stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 23 Abs. 1, 36 Nr. 2 k) Apothekenbetriebsordnung dar.